Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist für die
Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz
verantwortlich. Als Richtlinie hierzu geben die Berufsgenossenschaften
Unfallverhütungsvorschriften (UVV/BGV) heraus.
Die Kfz-Sachverständigen unterstützen
Kfz-Betriebe als kompetente Partner auch bei der Bewältigung ihrer
vielseitigen Arbeitsschutzaufgaben, bei allen Fragen der
Betriebssicherheit, bei den jährlichen Geräteprüfungen an Werkzeugen und
Maschinen sowie bei der Festlegung von Prüfintervallen. Die Vorteile
liegen dabei klar auf der Hand: Aufgrund ständiger Schulungen sind die
Kfz-Sachverständigen als befähigte Personen immer auf dem neuesten
Wissensstand und können den Werkstattinhaber ausführlich beraten und
gezielt auf Defizite bei sicherheitsrelevanten Einrichtungen hinweisen.
Das Unfallrisiko wird so auf ein Minimum reduziert, daraus folgende
Arbeitsausfälle und teure Folgekosten werden vermieden.Die häufigsten
Prüfobjekte im Kfz-Betrieb sind:
Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler, Handgabelhubwagen)
Kraftbetätigte Roll- und Sektionaltore (Toranlagen)
Fahrzeughebebühnen (sowie Hubtische, Grubenheber)
Leitern und Tritte
Flüssigkeitsstrahler
Hebezeuge (z. B. Motorheber, Rangierheber, Rangierwinde)
Rollenprüfstände
Flüssiggasanlagen
Winden-, Hub- und Zuggeräte
Lastaufnahmemittel
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich ganz einfach an uns!