Gassystemeinbauprüfung (GSP) nach § 41a(5) StVZO: Halter, deren
Kraftfahrzeuge mit einer Gasanlage ausgestattet worden sind, haben nach
dem Einbau eine Gassystemeinbauprüfung durchführen zu lassen. Dies
können Sie bei uns vornehmen lassen. Bei Gasanlagen, die der neuen
Richtlinie ECE-R 115 entsprechen, müssen Informations- und
Wartungsunterlagen zum Betrieb und zum Einbau der Gasanlage dem Fahrzeug
beigefügt werden bzw. verantwortlichen Personen zur Verfügung gestellt
werden.