Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten unsere
Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach §
19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung, die wir Ihnen vor
Ort ausstellen. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder
Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am
Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).
Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen? Unsere
Mitarbeiter nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse
die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und auch die
„Eintragung“ vor.
Teilegutachten
Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr
greifbar haben: kein Problem! Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart und daher
wir als Partner – hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen
zahlreiche Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine
Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.
Zudem kann die GTÜ im Problemfall auch über den Hersteller die
passenden Gutachten für das Kundenfahrzeug besorgen, womit allerdings
Zusatzkosten verbunden sind. Im gleichen Umfang helfen wir Ihnen bei der
Umtragung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.